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Verantwortlich für diese Website:

Swiss ComforDrive
Melanie Flügge-Würl
Bühlstrasse 11
CH-8200 Schaffhausen

CHE-459.839.912

Telefon  +41 43 444 02 51          E-Mail  info@s-c-d.ch         www.s-c-d.ch

Konzept und Design: DiehlZwei | www.diehlzwei.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swiss ComforDrive

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der
Swiss ComforDrive Melanie Flügge-Würl (nachfolgend „Firma“). Die Firma bietet gewerbliche
Personentransporte in Form von Chauffeur- und Limousinenservices an.

2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Bestätigung der Firma über die Vereinbarung betreffend
den Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall
zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle
Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuern (MwSt), jedoch ohne
weitere, allfällig anwendbare Steuern. Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es
gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

4. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Kreditkarte,
Vorauskasse.
Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 14 (vierzehn) Tagen ab
Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist
beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der
angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der
Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). Verrechnung des in Rechnung gestellten
Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig. Der Firma
steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu
verweigern.

5. Pflichten der Firma
5.1. Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung
der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als
Erfüllungsort der Sitz der Firma.
5.2. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten
Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter
Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge
erfolgt.

6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch
die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Insbesondere hat sich der Kunde am
vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit einzufinden. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen
geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.

7. Abwerbe- und Anstellungsverbot
Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder
sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder
einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt,
Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu
beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist
auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

8. Terminannullation
Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 24
(vierundzwanzig) Stunden vor dem Termin kostenlos. Bei einer späteren Absage werden
Annullierungskosten von CHF 150.- geltend gemacht.

9. Haftung
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich
ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Preis der Dienstleistung
beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch
Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend
zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Bei Unmöglichwerdung der vereinbarten Leistung, insbesondere der rechtzeitigen Beförderung,
durch Unfall, Panne, technischem Defekt, Stau oder ordnungsdienstlicher Sperrung der
Verkehrswege, wird ein angemessener Rabatt auf die Dienstleistung gewährt, oder der Vertrag
wird annulliert.

10. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu
oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige
Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es
sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und
das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im
Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma
explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder
bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass
keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

11. Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der
Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen
welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der
Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die
Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von
Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder
Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten
zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an
beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

12. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die
neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Website durch die Firma in
Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB
zugestimmt.

13. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus
Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB
vor.

14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die
Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen,
die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

15. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im
Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu
behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

16. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten
infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche,
Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände,
Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma
während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende
von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als (30) Tage
kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt
vollumfänglich zurück zu erstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

17. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am
Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.

 

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